Entwurf vom 16. September 2026 – noch nicht zur Verwendung im Geschäftsverkehr freigegeben.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist RailOnyx AG, Hafenstrasse 19, CH-8280 Kreuzlingen, Schweiz, info@railonyx.com, railonyx.com.
Diese Bedingungen gelten für den Verkauf von Produkten über den Railonyx-Shop an Unternehmen und andere Organisationen, die für ihre geschäftliche oder berufliche Tätigkeit bestellen. Verkäufe an Privatverbraucher sind ausgeschlossen. Railonyx kann die Unternehmereigenschaft und Vertretungsberechtigung prüfen. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen haben Vorrang. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Railonyx ihnen ausdrücklich zustimmt.
Engineering, Planung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und projektbezogene Zulassungsleistungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Für solche Leistungen sind Leistungsumfang, Vergütung, Abnahme und Verantwortlichkeiten gesondert festzulegen.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
Produktdarstellungen im Shop laden zur Abgabe einer Bestellung ein. Vor dem Absenden kann der Kunde Produkte, Mengen, Preise und Adressangaben prüfen und berichtigen. Mit dem Bestellbutton gibt er ein verbindliches Kaufangebot ab. Eine Produktanfrage ist dagegen unverbindlich.
Railonyx bestätigt den Eingang elektronisch. Eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Ein Vertrag kommt durch eine ausdrücklich als Annahme bezeichnete Auftragsbestätigung oder durch Versand der bestellten Ware zustande. Railonyx nimmt die Bestellung innerhalb von fünf Arbeitstagen an oder informiert über eine noch erforderliche Klärung. Ohne Annahme innerhalb dieser Frist ist der Kunde nicht mehr gebunden; eine spätere Annahme erfordert seine erneute Zustimmung. Änderungen von Preis oder Leistungsumfang bedürfen ebenfalls seiner Zustimmung. Bereits vereinnahmte Beträge für nicht angenommene Bestellungen werden zurückerstattet.
3. Produkte und technische Anforderungen
Massgebend sind die vereinbarte Produktausführung und die bei Vertragsabschluss einbezogenen technischen Unterlagen. Der Kunde teilt besondere Einsatzbedingungen und benötigte Nachweise vor der Bestellung mit. Eine Zulassung einzelner Komponenten bedeutet nicht automatisch die Zulassung eines gesamten Fahrzeugs oder Systems.
Einbau, Integration und Betrieb dürfen nur durch entsprechend qualifizierte Personen unter Beachtung der Herstellerunterlagen und anwendbaren Vorschriften erfolgen. Soweit Railonyx keine entsprechende Planungs- oder Prüfleistung übernommen hat, verantwortet der Kunde die Auswahl für seinen konkreten Einsatz und die Systemintegration. Die Verantwortung von Railonyx für vereinbarte Eigenschaften und eigene Leistungen bleibt unberührt. Technisch abweichende Ersatzprodukte werden nur mit Zustimmung des Kunden geliefert.
4. Preise, Steuern und Nebenkosten
Massgebend sind die vereinbarte Währung und der bestätigte Preis. Im Shop werden Währung, Steuerbehandlung und die von Railonyx berechneten Versandkosten vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen oder Kosten, die nicht bereits vereinbart sind, werden nicht ohne Zustimmung des Kunden berechnet.
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können Einfuhrabgaben, lokale Steuern und Abfertigungsgebühren anfallen. Wer diese trägt und die Einfuhr übernimmt, richtet sich nach der ausdrücklich vereinbarten Lieferbedingung. Ist dies im Checkout nicht eindeutig bestimmbar, ist vor Vertragsabschluss ein individuelles Angebot erforderlich. Eine nachträgliche einseitige Preiserhöhung für bereits geschlossene Verträge ist nicht vorgesehen.
5. Zahlung
Die im Checkout beziehungsweise im individuellen Angebot vereinbarten Zahlungsarten gelten. Freigegebene Geschäftskunden können auf Rechnung bestellen; sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. Vorkasse wird nur verlangt, wenn sie vor Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen. Eine Aussetzung weiterer Leistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Rechte. Beanstandungen werden über info@railonyx.com entgegengenommen.
6. Lieferung und Gefahrübergang
Railonyx bietet internationale Lieferungen an, soweit der konkrete Bestimmungsort beliefert werden kann und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verfügbarkeit eines Landes in einer Auswahlliste ist noch keine Lieferzusage. Lieferadresse, Lieferzeit und Versandart werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Erkennbare Verzögerungen werden zeitnah mitgeteilt. Gesetzliche Rechte bei Lieferverzug bleiben bestehen.
Teillieferungen erfolgen nur, wenn sie für den Kunden zumutbar sind; zusätzliche Versandkosten bedürfen seiner Zustimmung. Ohne abweichende ausdrückliche Vereinbarung geht das Risiko des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung bei Übergabe an den Kunden oder dessen benannten Empfänger über. Eine abweichende Incoterms-Regel muss mit Fassung und genau benanntem Ort vereinbart werden.
7. Ausfuhr, Einfuhr und Endverwendung
Lieferungen unterliegen den anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions- und Einfuhrvorschriften. Der Kunde stellt erforderliche Angaben zu Empfänger, Bestimmungsort und Endverwendung zutreffend bereit und darf Waren nicht entgegen anwendbaren Verboten weitergeben. Beide Parteien erfüllen ihre jeweiligen gesetzlichen Pflichten; diese werden durch die Bedingungen nicht auf die andere Partei übertragen.
Erforderliche Bewilligungen und Zuständigkeiten werden vor Auslieferung geklärt. Bei rechtlichen Lieferhindernissen wird Railonyx die betroffene Leistung aussetzen und den Kunden informieren. Ist die Lieferung dauerhaft unzulässig oder eine erforderliche Bewilligung endgültig versagt, wird der betroffene Vertragsteil aufgehoben und eine darauf entfallende Vorauszahlung erstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
8. Prüfung und Mängel
Der Kunde prüft die Lieferung, sobald dies im ordentlichen Geschäftsablauf möglich ist, und meldet festgestellte Mängel zeitnah mit Bestellnummer, Fehlerbeschreibung und verfügbaren Nachweisen. Gesetzliche Prüf- und Rügefristen gelten; zwingende längere Fristen, insbesondere bei bestimmten in Bauwerke integrierten Produkten, werden nicht verkürzt.
Es gelten die gesetzlichen Sachgewährleistungsrechte und Verjährungsfristen. Eine Reparatur oder Ersatzlieferung kann zur Abwicklung eines Mangels vereinbart werden. Rücksendungen sind zur sicheren Zuordnung vorher mit Railonyx abzustimmen; dieses organisatorische Verfahren beschränkt keine gesetzlichen Rechte. Eine Herstellergarantie besteht nur nach den jeweiligen Garantiebedingungen und ersetzt Ansprüche gegen Railonyx nicht.
Schäden, die erst durch nachweislich unsachgemässe Lagerung, Verwendung oder Veränderung entstehen, sind keine bei Lieferung bestehenden Mängel. Ein Eingriff führt nicht pauschal zum Verlust aller Ansprüche für davon unabhängige Fehler.
9. Stornierung und freiwillige Rücknahme
Nach Vertragsabschluss besteht für mangelfreie Ware kein vertraglich eingeräumtes allgemeines Widerrufs- oder Rückgaberecht. Freiwillige Stornierungen und Rücknahmen werden im Einzelfall vereinbart. Dabei werden Zustand, Rücktransport und allfällige Kosten vorab abgestimmt. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln, Verzug oder anderer Vertragsverletzungen bleiben unberührt.
10. Haftung
Railonyx haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Beschränkung der Haftung für Sicherheitsprodukte oder für eigene Beratungs- und Integrationsleistungen. Zwingende Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und nach anwendbarem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt. Besondere projektbezogene Haftungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten rechtlichen Prüfung und ausdrücklichen Vereinbarung.
11. Datenschutz und Unterlagen
Die Bearbeitung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzerklärung erläutert. Sie ist keine pauschale Einwilligung in zusätzliche Datennutzungen. Technische Dokumentationen und Software unterliegen den jeweils mitgeteilten Nutzungsrechten. Für den bestimmungsgemässen Betrieb und gesetzlich erforderliche Nachweise notwendige Nutzungen bleiben möglich.
12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben vorbehalten. Soweit eine solche Vereinbarung zulässig und wirksam ist, sind für Streitigkeiten die zuständigen Gerichte am Sitz von RailOnyx AG in Kreuzlingen, Schweiz, ausschliesslich zuständig.
Für jede Bestellung gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Spätere Änderungen ändern bestehende Verträge nicht. Bei Unwirksamkeit einer einzelnen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen; der übrige Vertrag bleibt bestehen, soweit rechtlich möglich.
